HANDWERKERBONUS 2024/2025
HANDWERKERBONUS 2024/2025
Ab 15. Juli 2024 können rückwirkend seit 1. März Anträge zur Gewährung des neuen Handwerkerbonus gestellt werden.
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
AUCH FÜR MONTAGE & Reparatur VON TOREN & ZAUNANLAGEN
Gefördert wird die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen.
Bei MEWALD sind dies
- Montage
- Reparatur und Service
- Produktion
der gesamten Produktpalette für private Anwendungen wie
- Garagentore
- Zaunanlagen
- Gartentore
- Hofeinfahrtstore
- Geländer
WEITERE INFORMATION & ANTRAG
Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden:
Dies ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. MEWALD kann nicht garantieren, dass die Fördersumme anerkannt und ausbezahlt wird. Falls die Fördersumme nicht anerkannt wird, können wir keine Gutschriften als Ersatz anbieten.
Quelle für Infos zum Handwerkerbonus: handwerkerbonus.gv.at sowie www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html